Airlines müssen sich bei Verspätung um kranke Passagiere kümmern

Datum
Montag, 18. August 2014

Wenn sich ein Flug massiv verspätet, dann muss sich die betroffene Airline um kranke Passagiere kümmern und ihnen ausreichend Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Kommt Sie dem nicht nach, dann steht den kranken Passagieren Schadenersatz zu. Das hat nun das Amtsgericht Frankfurt entschieden.
In dem vom Amtsgericht verhandelten Fall hatte ein Mann einen Flug von der Hauptstadt der Dominikanischen Republik, Santo Domingo, nach Frankfurt gebucht. Der Flug sollte eigentlich um 15:25 Uhr starten. Nachdem der Kläger schon gegen 13 Uhr eingecheckt hatte, befand er sich schließlich im internationalen Teil des Flughafens, wo aber schon alle Geschäfte geschlossen waren.

Kein Wasser trotz mehrfacher Bitte

Nachdem der Start wegen technischer Probleme mehrfach verschoben wurde, teile die Airline den Passagieren mit, dass sie per Bus zum Flughafen in der Stadt Punta Cana gebracht würden, um von dort aus zu fliegen. Der Transfer erfolgte dann gegen 19 Uhr. In der Zwischenzeit hatte der Mann, der an Diabetes leidet, trotz mehrfacher Bitte kein Wasser zum Trinken erhalten, auch nicht während des Bustransfers und am Flughafen Punta Cana selbst. Er forderte daher neben der Ausgleichszahlung auch einen Schadenersatz in Höhe von 200 Euro.
Zur Überraschung vieler Beobachter sprach ihm dies das Gericht auch zu. Bei einer Flugannullierung, so der Vorsitzende Richter, sei die Airline grundsätzlich verpflichtet, die Passagiere mit ausreichend Speisen und Getränken zu versorgen. Da sie dies nicht getan habe, sei dem Mann ein Schaden in Form einer Gesundheitsbeeinträchtigung entstanden. Der Argumentation der Airline, der Mann hätte sich selbst mit Wasser versorgen können, folgte das Amtsgericht nicht. Schließlich dürfe man in die Sicherheitszonen des Flughafens nur geringe Mengen an Flüssigkeit mitnehmen.