Corona-Rückzahlungen: Zahlreichen Airlines drohen Bußgelder

Datum
Freitag, 13. November 2020

Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es in den vergangenen Monaten bei diversen Airlines zu einer großen Stornierungswelle. Während manche Fluggesellschaften mit der Auszahlung der Gelder schnell waren, haben einige andere Airlines ihren Kunden noch heute nicht das Geld für die stornierten Flugtickets zurückerstattet. Nun schreitet das Luftfahrt-Bundesamt ein.

Lufthansa-Unternehmen sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert

Reisepass mit Geld
Das Luftfahrt-Bundesamt verdonnert mehrere Airlines zu Bußgeldzahlungen wegen nicht eingehaltener Rückzahlungsfristen für coronabedingte Flugstornierungen. (Symbolbild)

Die gewöhnliche Frist für eine Rückzahlung im Falle einer Ticket-Stornierung beträgt 7 Tage. Doch manche Fluggesellschaften haben diese Frist bereits um Monate überschritten. Folglich hagelte es unzählige Beschwerden seitens der Kunden. Damit diese ihr Geld für die gestrichenen Flüge endlich zurückerhalten, möchte das Luftfahrt-Bundesamt sich nun für diesen Fall einsetzen. Einer Vielzahl an Airlines drohen nun Konsequenzen für ihr Verhalten.

Insbesondere die Lufthansa steht bezüglich mangelnder Rückzahlungen stark in der Kritik. Die vom Staat unterstützte Airline steht noch mit über einer halben Million Rückzahlungen aus. Das automatisierte Erstattungssystem der Lufthansa kommt, laut einem Unternehmenssprecher, nur bei Kunden zum Einsatz, die ihre Flugbuchung im Reisebüro vorgenommen haben. Alle anderen Kunden aber blieben bisher leer aus.

Das nachlässige Verhalten diverser Airlines hat zu einem großen Beschwerdeansturm beim Luftfahrt-Bundesamt geführt, das nun tätig wird. Die Beschwerdestelle setzt sich für die Fluggast-Rechte ein. Im Mittelpunkt der Beschwerden, die für ausgefallene Flüge im Zeitraum vom März bis September gelten, steht das Nichteinhalten der Rückzahlungsfrist von 7 Tagen. Allen Airlines, die ihre Flüge coronabedingt abgesagt haben, ihren Kunden das Geld für die Tickets aber nicht in der angegebenen Frist zurückerstattet haben, drohen nun Bußgelder. Konkret wurde dieses in 21 Fällen verhängt. Wie hoch diese jedoch sind, ist nicht bekannt.