Diese Gegenstände sollten Sie nicht mit von Bord eines Flugzeugs nehmen

Datum
Donnerstag, 28. Juli 2022

Häufig wird darauf hingewiesen, welche Gegenstände man nicht mit ins Flugzeug nehmen darf. Aber was ist mit den Dingen, die man lieber an Bord lassen sollte? Viele Fluggäste sind sich dessen nicht bewusst. Deshalb bringen wir gern ein bisschen Licht ins Dunkel.

Einige Gegenstände gehören zum Eigentum der Fluggesellschaft und müssen an Bord bleiben.

Besonderer Service bei Lang- und Mittelstreckenflügen

Ob Schwimmwesten, Kopfhörer, Decken oder Speisen: Es gibt viele Dinge, die den Flug angenehmer machen und welche die Airlines auf Lang- und Mittelstreckenflügen gerne für ihre Passagiere oftmals kostenlos zur Verfügung stellen. Doch, wer denkt: „Einmal benutzt – jetzt gehört es mir.“, irrt. Nehmen Fluggäste bestimmte Sachen mit von Bord, kann es für sie im schlechtesten Fall sogar sehr teuer werden, denn die Mitnahme mancher Gegenstände aus dem Flugzeug ist strafbar. Zu diesem Thema wurden zwei der größten Airlines, die Fluggesellschaften Condor und Lufthansa, befragt. Wir klären auf, wie die Regelungen im Einzelnen aussehen.

Mitnahme von Speisen und Getränken aus dem Flugzeug: Erlaubt oder nicht?

Um ihren Passagieren den Flug etwas zu versüßen, verteilen viele Airlines bei Mittel- und Langstreckenflügen Snacks und Getränke an ihre Fluggäste. Wer nun am Ende des Fluges noch einen leckeren Schokoriegel oder ein Getränk übrig behalten hat, lässt es sicher ungern an Bord. Aber ist das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Flieger erlaubt?

Sowohl die deutsche Fluggesellschaft Condor als auch die Kranich-Airline Lufthansa können hier gute Nachrichten verkünden. Nach Aussage beider Airlines sei es kein Problem, Getränke und Speisen mitzunehmen. Die Lufthansa fügt hinzu, dass im Allgemeinen Bordverpflegung zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sei. Es aber nichts dagegen spräche, verpackte Lebensmittel, wie etwa Cracker, Schokoladentafeln oder Riegel, mit aus dem Flugzeug zu nehmen. Wichtig sei es jedoch, einen Blick auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels zu werfen. Auch die Mitnahme von Wasserflaschen mit einem Inhalt von bis zu 0,5 Liter ist, laut Lufthansa, erlaubt.

Decken, Kopfhörer und Kissen sind Eigentum der Fluggesellschaft

Wer einen Langstreckenflug nach Bangkok oder nach New York unternimmt, genießt oft einen besonderen Service. So werden seitens vieler Airlines Kopfhörer, Kissen und Decken an die Fluggäste verteilt. Schnell kann man sich an diese Annehmlichkeiten gewöhnen, sodass Passagiere diese gerne mit nach Hause nehmen würden. Dies wäre jedoch strafbar.

Laut der Fluggesellschaft Condor gehören diese Dinge zum Eigentum der Airline, das Passagiere nicht mit von Bord nehmen dürfen. Die Gegenstände werden unmittelbar nach Ende des Fluges eingesammelt, um diesen anschließend eine gründliche Reinigung und Desinfektion zu unterziehen. Damit sind alle Gegenstände im Rahmen eines nachhaltigen und hygienischen Prozesses wiederverwendbar, so Condor.

Wer Flüge mit Lufthansa in der Economy Class oder Premium Economy Class bucht, kann zumindest die Einweg-Kopfhörer mitnehmen. „Alle anderen Dinge müssen selbstverständlich an Bord bleiben“, so die Airline.

Mitnehmen von Gurten und Schwimmwesten ist strafbar

Gurte und Schwimmwesten zählen zur Ausstattung des Flugzeugs. Gleichzeitig haben diese Gegenstände eine besondere Sicherheitsrelevanz. Entfernt ein Fluggast diese Dinge vorsätzlich aus dem Flugzeug, hat dies rechtliche Konsequenzen. In diesem Fall können sowohl Condor als auch Lufthansa eine einheitliche Antwort geben. Wer diese bedeutende Ausstattung mit aus dem Flugzeug nimmt, macht sich strafbar. Glücklicherweise kommt diese Art von Diebstahl, laut Condor, nur selten vor.