Fliegen in Corona-Zeiten: Flugausfälle, Entschädigungen & Neubuchungen

Datum
Montag, 28. Dezember 2020

Neben Airlines sind auch Fluggäste von der Corona-Pandemie schwer betroffen: Was ist mit einer Entschädigung bei Flugausfall wegen Corona und welche Bedingungen gelten bei neuen Flugbuchungen? Wir klären auf!

Mit der Corona-Pandemie kamen im Frühjahr 2020 auch Reisewarnungen und Reiseverbote, Grenzschließungen sowie Flugausfälle und Flugstornierungen. Fliegen war größtenteils unmöglich und der weltweite Luftverkehr ist bis heute stark eingeschränkt. Die drohenden Existenzprobleme bei vielen Airlines wurden durch Milliardenbeträge abgewendet – u. a. erhielten Lufthansa, Austrian Airlines, Swiss, Air France, Alitalia, SAS sowie United Airlines Staatshilfen.

Fliegen im Corona-Jahr 2020: Fast nichts ging mehr

Flugausfall
Teilweise verzeichneten Airlines wegen Corona mehr als 90 Prozent weniger Flüge. (Symbolbild)

Wer hätte im Januar dieses Jahres gedacht, dass Fliegen im Jahr 2020 fast unmöglich ist. Egal ob Flüge innerhalb Deutschlands, ein Flug nach Mallorca oder Flüge in die USA – das Coronavirus legte den Luftverkehr an den Airports der Welt lahm.

Im März dieses Jahres lag die Zahl von reduzierten Flügen bei zahlreichen Airlines zwischen 80 und 90 Prozent im Gegensatz zum Vorjahr. Auch die deutsche Lufthansa musste das Flugangebot um 94 Prozent im Vergleich zu März 2019 reduzieren.

Trotz Aufhebung von Reisewarnungen, die Flüge auf die Kanaren, Balearen oder die griechischen Inseln zeitweise wieder erlaubten, gab es keine wirkliche Besserung: Am 29. November 2020 gab es am Flughafen München etwa 84 Prozent weniger Flüge als am 1. Dezember 2019.

Auch für Flüge innerhalb Deutschlands sehen die Zahlen nicht anders aus. Die Flugzeugbewegungen betrugen im Oktober 2020 satte 58 Prozent weniger als im Vorjahr. Anstatt Flüge für Geschäftsreisen zu buchen, gab es vielerorts Videokonferenzen.

Flugreisen trotz Corona: Die Angst fliegt mit

Aber nicht nur Reiseverbote, Einreisebeschränkungen und Flugausfälle seitens der Airlines sorgten dafür, dass deutlich weniger Flüge während der Corona-Krise abheben konnten. An das Fliegen im Jahr 2020 war für die meisten Reisenden einfach nicht zu denken und wenn doch, dann flog die Angst mit.

Ansteckungsgefahr im Flugzeug oder am Reiseziel, Covid-19-Tests am Airport, Quarantänemaßnahmen während oder nach der Reise sowie das plötzliche Festsitzen in einem anderen Land aufgrund von Flugausfällen verunsicherten Reisende und führten zu geringen neuen Flugbuchungen.

Entschädigung bei Flugausfall: Nicht immer gibt es Geld zurück

Ein weiteres Problem: Vor allem zu Beginn der Pandemie gab es bei einigen Fluglinien Verzögerungen bei der Erstattung bei Flugausfall oder Flugstornierung. Die Rückzahlung für ausgefallene Flüge ließ länger auf sich warten oder es wurden Flugvoucher ausgestellt.

Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt, dass bei Flugausfall wegen Corona die Airline das Flugticket erstatten, eine Umbuchung oder eine Ersatzbeförderung anbieten muss. Das Ausstellen von Flugvouchern ist erlaubt, jedoch hat der Kunde die freie Wahl, ob er einen Gutschein annehmen möchte oder nicht.

Bei einer Flugstornierung durch den Reisenden aus Angst vor Corona ist die Airline nicht verpflichtet, das Flugticket zu erstatten. Aber die meisten Fluggesellschaften sind kulant und bieten Kunden verschiedene Optionen wie Flugumbuchungen oder Gutscheine an.

Wie sieht es bei Flugausfall außerhalb Europas wegen Grenzschließung aus? Fällt ein Flug wegen Grenzschließung oder Einreiseverbot aus, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Eine Erstattung oder Umbuchung des Tickets muss aber möglich sein.

Fliegen mit Corona: Buchungsbedingungen bei vielen Airlines gelockert

Flugbegleiter Maske
Fliegen trotz Corona: Die Maske gehört in jedes Handgepäck.

Corona hält weiterhin die Welt in Atem und erschwert das Fliegen. Trotz allem ist die Lust aufs Reisen nicht verschwunden. Im Gegenteil: Viele Reisesüchtige warten nur darauf, dass Flugreisen in die ganze Welt wieder möglich sind. Allerdings ist die Unsicherheit weiterhin groß, dass gebuchte Flüge wegen des Virus gecancelt werden.

Um ihren Kunden diese Sorge zu nehmen, haben zahlreiche Fluggesellschaften die Buchungsbedingungen gelockert:

  • Die Lufthansa hat derzeit die Umbuchungsgebühren gestrichen und Flüge bis 31. Dezember 2020 dürfen beliebig oft und ohne Gebühr umgebucht werden. Der Kunde trägt lediglich die Kosten für den Differenzbetrag bei höheren Tarifen. Weiterhin sind freie Nachbarsitze kostenpflichtig buchbar und es ist gegen Gebühr eine Versicherung mit Covid-19-Leistung erhältlich.
  • Auch die Lufthansa-Tochter Eurowings kommt Kunden entgegen. Gebuchte Flüge sowie Neubuchungen bis 31. Dezember 2020 mit Reisezeitraum bis 31. Oktober 2021 können bis 40 Minuten vor Abflug umgebucht werden, Kosten fallen nur für die Differenz an. Die Buchung eines freien Mittelplatzes sowie eine Rückholgarantie für Flüge innerhalb Europas nach Deutschland bei Lockdown oder Risikogebiet-Einstufung sind weitere Angebote der Airline.
  • Eine kostenfreie Umbuchung sowie die Buchung eines freien Nachbarsitzes gegen Gebühr gibt es auch bei TUIfly – und Austrian Airlines wirbt mit gebührenfreien Umbuchungen bis 31. Dezember 2020 sowie kostenfreie Stornierungen für ausgewählte Flüge im Zeitraum Januar bis Juni 2021.
  • Fluggesellschaften wie Swiss, KLM und Air France sowie die Billigairlines Ryanair oder easyJet bieten ebenfalls gelockerte Buchungsbedingungen an. Zu den Leistungen gehören beliebig häufige und kostenfreie Umbuchungen, gebührenpflichtige Versicherungen mit Covid-19-Leistung, das Aushändigen von Fluggutscheinen bei Flugstornierung und die Möglichkeit der Buchung eines freien Nachbarsitzes.

Die aktuell geltenden und ausführlichen Buchungsbedingungen der Fluggesellschaften sind auf der jeweiligen Seite der Airline zu finden.

Fazit: Keine Flugangst haben!

Das Fliegen in Corona-Zeiten ist derzeit nur teilweise möglich und anders als sonst. Dank strenger Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen und an Bord sowie den gelockerten Buchungsbedingungen der Airlines sollte jedoch niemand Flugangst haben.