Flüge in die Schweiz: Corona-Lockerungen stehen an

Datum
Freitag, 28. Mai 2021

Ein Urlaub in der Schweiz ist nun wieder einfacher möglich. Für den 31. Mai 2021 sind zudem weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen geplant. Lesen Sie hier mehr zu den anstehenden Lockerungen sowie den Einreisebestimmungen in die Schweiz.

Aktuelle Einreiseregeln in der Schweiz für Deutsche

Luzern Panorama
Ab dem 31. Mai gibt es für Genesene und Geimpfte keine Einreisebeschränkungen in der Schweiz mehr. (Bild: Luzern)

Die Schweiz ist mit ihren vielen Seen, Wäldern und Bergen ein beliebtes Flugziel. Eine gute Nachricht für alle, die eine Reise in die Schweiz planen: Die Schweiz hat die Quarantänepflicht für Geimpfte sowie für jene, die bereits eine Corona-Erkrankung überstanden haben und aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreisen, zum 31. Mai aufgehoben.

Im Allgemeinen gilt: Wer aus einem Risikogebiet, wozu für die Schweiz derzeit noch die deutschen Bundesländer Thüringen und Sachsen zählen, in die Schweiz einreist, muss sich zunächst für 10 Tage in Quarantäne begeben. Jene, die von der Schweiz nach Deutschland zurückreisen, können die Quarantäne mit einem negativen Testergebnis sowie einem Genesungsbescheid oder einem Impfnachweis umgehen.

Für Reisende, die weder gegen Corona geimpft noch genesen sind, gilt: Bei einer Flugreise in die Schweiz muss ein negativer PCR-, Antigen- oder Schnelltest noch vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Direkt bei der Einreise in die Schweiz ist ein zusätzlicher PCR-Test erforderlich. Reisen Sie auf anderem Wege in die Schweiz ein, reicht die Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) bei der Ankunft aus.

Ab 31. Mai öffnen Innenbereiche der Gastronomie in der Schweiz

Eine weitere gute Nachricht gibt es für all jene, die einen Restaurantbesuch in der Schweiz planen. Ab Montag, 31. Mai, sind – neben den bereits geöffneten Außenbereichen – auch die Innenbereiche der Schweizer Restaurants wieder für Gäste zugänglich.

Ebenfalls dürfen in Innenbereich erneut bis zu 30 Personen zusammenkommen. Bei Versammlungen im Freien sind zum Stichtag 50 Personen zulässig.