Flüge innerhalb Deutschlands bald wieder ohne Maske möglich

Datum
Dienstag, 6. September 2022

Ab dem 1. Oktober soll, laut Ankündigungen aus Regierungskreisen, die Maskenpflicht bei innerdeutschen Flügen wegfallen. Dies soll jedoch unter Vorbehalt geschehen. Wie das neue Infektionsschutzgesetz genau aussehen soll, erfahren Sie hier.

Auf innerdeutschen Flügen dürfen Passagiere und Personal den Mund- und Nasenschutz bald weglassen.

FDP setzte sich für Wegfall der Maskenpflicht im Flugzeug ein

Ursprünglich war geplant, die Maskenpflicht in Flugzeugen innerhalb Deutschlands auch nach dem Wegfall des derzeitigen Infektionsschutzgesetzes aufrecht zu erhalten. Damit hätten Fluggäste, die einen Flug ab oder nach Deutschland gebucht haben, in der Passagierkabine weiterhin den Mund- und Nasenschutz tragen müssen. Die neue Gesetzesfassung, die in einem Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2022 und 7. April 2023 wirksam ist, bringt diesbezüglich jedoch Erleichterung. Für die Streichung der ursprünglich in diesem Gesetz verankerten Maskenpflicht habe sich, laut Aussagen von Politikern, die FDP eingesetzt.

Neues Infektionsschutzgesetz mit Option zur Wiedereinführung der Maskenpflicht

Die deutsche Politik will sich jedoch die Option, die Maskenpflicht bei Flügen in Deutschland wieder einzuführen, offenhalten. So soll es dem Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes möglich sein, auf eine Ermächtigungsgrundlage zurückzugreifen. Diese erlaubt, den Mund- und Nasenschutz per Verordnung in Flugzeugkabinen wieder obligatorisch zu machen.

Des Weiteren ist jedes einzelne Bundesland im neuen Gesetzesentwurf dazu berechtigt, bei einer Verschlechterung der Infektionslage weitere Schutzmaßnahmen einzuführen und auszuweiten.

Empfehlung für Maske in Flugzeugen bleibt bestehen

Nach Aussage des Bundesgesundheitsministerns Karl Lauterbach erlaube es die momentane Pandemiesituation, die Mund- und Nasenbedeckung im Flugzeug wegzulassen. Dennoch rät er Passagieren, das Utensil während eines Fluges weiterhin zu tragen.

Obligatorisch bleibt das Tragen einer Maske hingegen in diversen Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen. Auch im Fernverkehr müssen Fahrgäste Mund und Nase weiterhin bedecken.