Flüge mit Storno-Option immer die bessere Wahl?

Datum
Mittwoch, 25. April 2018

Das Wetter ist gut. Die Sonne scheint. Und wer noch keinen Urlaub gebucht hat, der hat jetzt so richtig Lust darauf. Am besten mit dem Flieger weit weg in die Sonne. Da spricht nichts dagegen, aber man sollte, so spontan man manchmal auch gerne ist, nicht einfach auf gut Glück buchen, in der Hoffnung, dass man sein Geld im Falle einer Stornierung ja ohnehin zurückbekommt.

Das haben nun auch zwei Reisende erfahren, die im Mai 2015 Flüge von Hamburg über Frankfurt am Main nach Miami buchten und zurück über Los Angeles nach Frankfurt. Insgesamt gaben sie dafür 2.766,32 Euro aus und stimmten bei Vertragsabschluss zu, dass eine Stornierung nicht möglich sei. Lediglich die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren seien erstattbar, hieß es in den Vertragsbedingungen. Als sie aufgrund einer Erkrankung zwei Monate vor dem Abflug ihre Flüge stornieren mussten, erhielten sie jeweils 133,56 Euro zurück.

Vertragsbedingungen auch bei Flügen genau lesen

Der Bundesgerichtshof stellte nun, wie auch die Lufthansa argumentierte, fest, dass stornierte Tickets zu einem höheren Preis buchbar gewesen seien, dieses Angebot aber nicht genutzt wurde. Wer nicht extra für eine Stornierungsoption zahlen möchte, zieht somit im Umkehrschluss das Risiko in Erwägung, im Falle einer Stornierung auf den Kosten sitzen zu bleiben.

-> Lesen Sie hier, welche Fluggastrechte geltend gemacht werden können.

Wenngleich man sich durch solche Urteile nicht vom Reisen und dem Fliegen abhalten lassen sollte, sollte man sich, damit es auch weiterhin Spaß macht, die Welt zu erkunden, im Vorfeld stets genau mit den Bedingungen vertraut machen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Auch gibt es verschiedene Versicherungen, mit denen man im Falle eines Falles auf der sicheren Seite steht und sein Geld zurückerhält, sollte man eine Reise nicht antreten können. Es ist ja schon schließlich ärgerlich genug, dass es eben doch nicht in den wohlverdienten Urlaub geht.