Flüge nach Asien: Russland sperrt Luftraum für Airlines aus 36 Ländern

Datum
Dienstag, 1. März 2022

Viele Reisende stellen sich jetzt die Frage, ob der Krieg zwischen Russland und der Ukraine Auswirkungen auf ihre geplanten oder bereits gebuchten Flugreisen hat. Klar ist, der Krieg hat Folgen für den Flugverkehr. Welche das sind, lesen Sie hier.

Flüge nach Fernost werden über die Türkei umgeleitet

Flugverbotsschild
Aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland, hat die russische Regierung den Luftraum gesperrt.

Nachdem einige Länder in Europa russischen Fluggesellschaften ein Lande- und Überflugverbot erteilt haben, antwortete Russland darauf mit der Sperrung des eigenen Luftraums für insgesamt 36 Länder, darunter auch Deutschland. Darum müssen nun viele Fluglinien den russischen und ukrainischen Luftraum weiträumig umfliegen.

Lufthansa hat sämtliche Flüge nach Russland aus Sicherheitsgründen bis vorerst zum 5. März eingestellt und fliegt somit auch den Flughafen Moskau sowie den Flughafen St. Petersburg nicht mehr an. Nach Aussage eines Reisesicherheitsanalysten müssen sich Flugpassagiere trotz des Ukraine-Kriegs keine Sorgen um die Flugsicherheit machen, sofern der Luftraum über die Konfliktgebiete weiträumig umflogen wird.

Reisende müssen sich nun bei Flügen nach Asien auf Änderungen einstellen, da die schnellste Strecke zwischen Europa und Asien durch die Sperrung des russischen Luftraums wegfällt. Viele Flüge werden derzeit über die Türkei umgeleitet. Dies sind insbesondere Flüge nach China, Japan und Südkorea. Für Flugreisende bedeutet das neben einem Umweg auch Zeitverzögerungen.

Ärgerlich dürfte für viele sein, dass durch den Umweg über die Türkei nun eine Flugreise nach Asien teurer wird. Denn wenn mehr Strecke geflogen werden muss, verbraucht das mehr Treibstoff und das wiederum schlägt sich auf die Flugpreise nieder. Wer jedoch bereits einen Flug gebucht hat, kann sich freuen, denn in diesem Fall darf die Fluggesellschaft die erhöhten Kerosinpreise nicht einfach auf das Flugticket aufschlagen, es sei denn, die Vertragsbedingungen für das Flugticket enthalten eine Preisanpassungsklausel.