Fraport AG hält Betrieb in Nachtrandstunden für unverzichtbar

Datum
Dienstag, 4. Juni 2013

Einer aktuelle Studin zur Handhabung der Ausnahmeregelungen beim Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen tritt die Betreibergesellschaft Fraport AG entschieden entgegen. Die Behauptungen der Ausbaukritiker seien nicht nachvollziehbar, da die sogenannten Nachtrandstunden, also die Betriebsstunden am frühen Morgen und späten Abend, essentiell wichtig für den Flughafen, die Fluggesellschaften und die Wirtschaft als Ganzes seien.

Wegfall der Nachtrandstunden würde die gesamte Region schwächen

Ohne ausreichende Kapazitäten in den Nachtrandstunden kann der Flughafen nach Ansicht von Fraport die für Deutschland notwendigen Interkontinentalverbindungen in die ganze Welt nicht aufrechterhalten. Ein Wegfall würde den Flughafen Frankfurt von diesem wichtigen Verkehrssegment abschneiden. Auch die Anschlussflüge für umsteigende Passagiere würden in großer Anzahl entfallen, dies würde dazu führen, dass der Hub Frankfurt massiv an Bedeutung verliert. Eine derartige Entscheidung würde die gesamte Region in ihrem wirtschaftlichen Wohlstand gefährden.

Zudem sei durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BverwG) in Leipzig die Notwendigkeit zum Flughafenausbau und der Erweiterung der Kapazitäten durch das für diesen Fall höchstmögliche Gericht bestätigt worden. Weiterhin leitet Fraport nach eigenen Angaben in Kooperation mit den Fluggesellschaften und der Deutschen Flugsicherung (DFS) bei sich ankündigenden Verspätungen entsprechende Maßnahmen ein, um den Bedarf an Ausnahmen von der geltenden Nachtflugbeschränkung so niedrig wie möglich zu halten.