Geld zurück – mehr Rechte für Flugreisende bei Stornierungen

Datum
Dienstag, 28. November 2017

Mehr Transparenz bei den Ticketpreisen und mehr Rechte bei der Stornierung hat der Europäische Gerichtshof den Flugreisenden beschert. Er schloss in einem Urteil Sondergebühren bei der Erstattung stornierter Tickets aus und gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. Die hatte sich dagegen gewandt, dass die inzwischen nicht mehr existierende Fluggesellschaft Air Berlin bei der Stornierung eines Tickets für einen Spartarif-Flug eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhob. DieFluggastrechteRichter verlangten außerdem, dass die Fluggesellschaften Zuschläge, Gebühren und Steuern einzeln ausweisen.

Das ist wichtig, weil Fluggäste bei stornierten Tickets auf jeden Fall alle Kosten zurückbekommen, die für die Fluggesellschaft nicht anfallen. Dazu zählen übrigens auch Essen und Getränke. Die Rechte der Kunden gehen allerdings weiter, als viele vermuten. Denn mit dem Kauf eines Tickets gehen die Kunden einen so genannten Luftbeförderungsvertrag ein, den sie nach geltender Rechtslage jederzeit wieder kündigen können – und zwar ohne dass dies begründet werden mussFlughafen Verdi Streik

Zwar gibt es Fluggesellschaften, die versuchen, sich dem zu entziehen, etwa indem sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rücktritt ausschließen. Diese Klauseln sind aber nichtig, da sie geltendem Recht widersprechen. Vor allem wenn die Airline den Flug noch anderweitig verkaufen kann, muss sie mindestens 95 Prozent des Preises zurückzahlen. Wichtig ist für den Kunden, seinen Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, nicht beim Reisebüro oder einem Buchungsportal. Wer möchte, kann auch ein Fluggastrechteportal einschalten, das gegen ein Erfolgshonorar die Rückforderungen durchsetzt.