Germania-Pleite: keine Hoffnung auf Entschädigungen

Datum
Montag, 11. März 2019

Was sich bereits in der Pressemitteilung zur Insolvenz von Germania andeutete, bestätigt nun auch der vorläufige Insolvenzverwalter: Reisende, die auf ihren Kosten sitzen blieben, sollten sich keine Hoffnung darauf machen, auch im Falle des Weiterbestehens der Airline Ersatz zu erhalten.

GermaniaAnfang des Jahres meldete die angeschlagene Airline Germania Insolvenz an. Schon in der Pressemitteilung ließ diese verlauten, dass Passagiere nicht mit Entschädigungen rechnen sollten. Nur diejenigen, die über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht hatten, konnten einigermaßen aufatmen.

Nicht jedoch diejenigen, die direkt bei Germania gebucht hatten. Diese mussten sich selbst um einen Ersatz kümmern und sollten nicht darauf hoffen, eine Entschädigung zu erhalten. Die Hoffnungen dämpft nun auch der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärte er, dass Kunden nicht mit einer Entschädigung rechnen sollten, sollte ein möglicher neuer Investor für die Germania gefunden werden.

Denn der neue Investor würde mit Entschädigungszahlungen gleich zu Beginn Verluste einfahren und sich damit selbst überfordern, so Wienberg. Er selbst könne sich vorstellen, dass ein möglicher Investor womöglich mit Gutscheinen den Kunden finanziell etwas entgegenkommt, wenn diese durch die Germania-Insolvenz auf ihren Kosten sitzengeblieben sind. Doch am Ende entscheidet dies der Investor.

Tausende von Germania-Insolvenz betroffen

Zuletzt sprach man davon, dass rund eine Viertelmillion Flugbuchungen von der Insolvenz betroffen seien. Da Passagiere, die direkt bei Germania gebucht hatten, als deren Vertragspartner unter das Insolvenzrecht fallen, werden deren Kosten nicht erstattet.

Pauschalreisende können sich nur insofern glücklich schätzen, als dass der Reiseveranstalter verpflichtet ist, für eine alternative Abwicklung der Reise zu sorgen. Dieser wiederum bleibt ebenfalls auf seinen Kosten, die durch die Germania-Pleite entstanden sind, sitzen.

Wie man sich bereits bei der Reisebuchung gegen Insolvenz absichert

Wie bereits angesprochen, sind Pauschalreisende dank des Reisesicherungsscheins des Reiseveranstalters auf der sicheren Seite. Bei Insolvenz muss ein Ersatzflug angeboten oder aber der Reisepreis erstattet werden.

Wer seine Flugtickets dennoch direkt bei der Airline erwirbt, sollte den Preis keinesfalls per Überweisung zahlen. Kreditkartenunternehmen zahlen den Ticketpreis zurück, sollte die Leistung nicht erbracht werden (= Chargeback). Wer keine Kreditkarte besitzt, kann stattdessen auch mit PayPal zahlen und den angebotenen Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Je nach Abflugtermin kann auch per Lastschrift gezahlt werden, dann kann im Zweifel das Geld innerhalb von 8 Wochen über die Bank zurückgeholt werden.