Mehrfache Entschädigungen für Flugverspätungen nicht rechtmäßig

Datum
Montag, 24. Juni 2013

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Rostock (AZ: 47C 256/12) sind mehrfache Entschädigungen für Verspätungen bei Flügen nicht rechtmäßig. Dem Urteil zufolge müssen Ausgleichszahlungen und Preisminderungsansprüche miteinander verrechnet werden. Zusätzlich zu der nach EU-Recht üblichen Ausgleichszahlung könnten Passagiere nicht auch noch eine Reisepreisminderung für erhebliche Flugverspätungen verlangen. Ist die gewährte Ausgleichszahlung höher als der Minderungsanspruch wird beides miteinander verrechnet.

Klägerin verlangte zusätzliche Reisepreisminderung für extrem verspäteten Rückflug

Vor dem Amtsgericht Rostock wurde der Fall einer Klägerin verhandelt, die für 3188 Euro eine Kreuzfahrt gebucht hatte, ihr Rückflug von Dubai nach Düsseldorf verspätete sich um 25 Stunden. Für sich und ihren mitreisenden Ehemann erhielt die Klägerin eine Ausgleichszahlung von 1200 Euro, zusätzlich verlangte sie zudem auch eine Minderung des Reisepreises für den Rückflugtag um 5 Prozent, also rund 480 Euro. Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab, da die bereits erhaltene Ausgleichszahlung den Betrag der verlangten Reisepreisminderung überstieg. Nach Ansicht der Richter sind Ausgleichszahlungen immer mit Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen zu verrechnen, da der Fluggast sonst für den gleichen Mangel eine mehrfache Entschädigung erhalten würde.