Neue Einreisebedingungen für Flüge nach Großbritannien und Afrika

Datum
Dienstag, 4. Januar 2022

Ab dem 4. Januar gelten mehrere afrikanische Staaten sowie Großbritannien aus deutscher Sicht nicht mehr als Virusvariantengebiet. Mit der Herabstufung zum Corona-Hochrisikogebiet der genannten Regionen ergeben sich erleichterte Einreisebedingungen.

Mehrere Länder gelten nicht mehr als Virusvariantengebiet

Flughafen Berlin Tegel
Rückreisende aus Großbritannien, Südafrika & Co. unterliegen nicht mehr der 14-tägigen Quarantänepflicht. (Symbolbild)

Die Corona-Situation hat sich, hinsichtlich der Ausbreitung der Omikron-Variante, in Großbritannien sowie in den afrikanischen Staaten Südafrika, Simbabwe, Namibia, Mosambik, Malawi, Lesotho, Eswatini und Botswana etwas beruhigt. Aus diesem Grund gelten diese Länder ab dem 4. Januar „nur“ noch als Corona-Hochrisikogebiet. So hat das Robert Koch-Institut (RKI) unlängst entschieden.

Die Aufhebung als Virusvariantengebiet der aufgezählten Regionen zieht erleichterte Einreisebedingungen nach sich. So entfällt mit der Herabstufung der Länder zum Corona-Hochrisikogebiet das Beförderungsverbot für Transportunternehmen. Bisher durften ausschließlich deutsche Staatsbürger sowie Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis mit einem Transportunternehmen aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückreisen. Weiterhin verpflichtete das Beförderungsverbot alle Rückreisenden zu einem Testnachweis sowie einer 14-tägigen Quarantäne nach der Ankunft in Deutschland. Diese Bestimmungen entfallen ab dem 4. Januar für alle, die Flüge nach England oder Afrika gebucht haben.

Einreisebedingungen ab 4. Januar für afrikanische Staaten

Planen Sie unter anderem einen Flug nach Namibia, dürfen Sie bei einem unter 90-tägigen Aufenthalt aus Deutschland ohne Visum einreisen. Weiterhin müssen allen Reisenden, auch Geimpfte und Genesene, einen negativen Corona-Test mit einem Maximal-Alter von 3 Tagen nachweisen. Personen unter 5 Jahren sind davon ausgenommen.

Wichtig: Ab dem 15. Januar 2022 werden nur Testergebnisse anerkannt, die mit der sogenannten Trusted Travel Plattform erstellt wurden oder eine Prüfung durch das Global Haven System durchlaufen haben. Darüber hinaus wird bei der Einreise nach Afrika ausschließlich ein Testzertifikat in digitaler Form akzeptiert.