Ryanair gibt Flughafen Bremen auf und streicht Flüge

Datum
Mittwoch, 10. Oktober 2018

Der Billigflieger Ryanair wird seinen Standort in Bremen zum 5. November schließen und seine zwei dort stationierten Flugzeuge abziehen. Dadurch fallen zahlreiche Verbindungen aus. Die verbleibenden Flüge werden durch Maschinen aus dem Ausland durchgeführt. Welche Rechte betroffene Passagiere jetzt haben und was können sie tun, klären wir in diesem Artikel.

Maschine der Fluggesellschaft Ryanair
Ryanair wird seine Basis in Bremen schließen.

Betroffen sind die Verbindungen vom Flughafen Bremen nach Fuerteventura und Eilat in Israel. Die Urlaubsinseln Mallorca und Teneriffa werden nur noch einmal wöchentlich angeflogen. Außerdem wird die Hälfte der Flüge nach Vilnius in Litauen gestrichen. Alle anderen Verbindungen sollen bestehen bleiben.

Ryanair hat bereits alle betroffenen Passagiere per Mail oder SMS über die Flugannullierung in Kenntnis gesetzt. Diese haben nun die Möglichkeit, ihren Flug umbuchen zu lassen oder eine Kostenrückerstattung zu beantragen.

Laut Verbraucherzentrale in Bremen haben Fluggäste laut EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 entweder Anspruch auf Rückerstattung der Flugkosten, Umbuchung oder gegebenenfalls eine Entschädigung. Dies erfolgt auf Antrag bei der Fluggesellschaft. Bei Absage des Fluges mindestens zwei Wochen vor Abflug, besteht lediglich das Recht auf Rückerstattung der Flugkosten, die innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss.

Sollte Ryanair nach Antrag keine Rückmeldung geben, können sich Betroffene an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Diese wird sich dann für eine außergerichtliche Beilegung des Streites einsetzen. Hierbei entstehen dem Fluggast im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren keine Kosten.

Wenn der Flug kurzfristig annulliert wurde und die Fluggesellschaft auf Antrag des Passagiers nicht reagiert, ist es möglich, selber einen neuen Flug zu buchen und sich das Geld danach wiederzuholen. Dies muss der Airline aber unverzüglich mitgeteilt werden und verhältnismäßig sein. Passagiere sollten sich im Vorfeld über ihre diesbezüglichen Rechte informieren.

Bei Pauschalreisen ist im Falle einer Flugannullierung der jeweilige Reiseveranstalter zuständig und damit der erste Ansprechpartner.