Schlichtung zwischen UFO und Lufthansa geplatzt – neue Streiks drohen

Datum
Mittwoch, 20. November 2019

Die Annäherung der Gewerkschaft UFO und der Lufthansa schien auf einem guten Weg. Man war gewillt offene Fragen zu klären. Nun ist die gegenseitige Vereinbarung jedoch geplatzt, was zu neuen Streiks führen könnte.

Streiks in der Weihnachtszeit nicht auszuschließen

Lufthansa-Airbus
Erneut dicke Luft zwischen Lufthansa und der Gewerkschaft UFO.

Nicht mal eine Woche ist es her, als man sich per Handschlag auf ein Schlichtungsverfahren einigte, dass die Unstimmigkeiten zwischen der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO und der Lufthansa klären sollte. Doch heute ist die Vereinbarung schon wieder geplatzt, was zu erneuten Streiks führen könnte.

Wie die Gewerkschaft UFO erklärte, möchte man zunächst abwarten, wie sich die Lufthansa jetzt verhalte. Sollte sie sich nicht kompromissbereit zeigen, wolle man ab nächster Donnerstag wiederholt zum Streik aufrufen, wie ein Sprecher der Gewerkschaft mitteilt. Demnach seien auch Streiks in der Weihnachtszeit nicht auszuschließen.

Wieso ist die Vereinbarung geplatzt?

Aufgrund der erfolglosen Tarifverhandlungen der letzten Wochen und Monate haben sich auch außerhabl des Tarifsvertrags einige Themen angestaut, die es zu klären gilt. Um diesbezüglich auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, einigte sich die Gewerkschaft mit der Fluggesellschaft auf ein einvernehmliches Schlichtungsverfahren. Die Lufthansa stellte jedoch die Bedinung, dass während des Verfahrens keine neuen Streiks ausgerufen werden.

UFO willigte ein, schrieb jedoch, dass man bei Germanwings, Eurowings, CityLine und SunExpress „zunächst“ auf Streikankündigungen und -durchführungen verzichte, was bei Lufthansa übel aufstoß und so zum erneuten Bruch führte.

Trotz des vorzeitigen Scheiterns der „großen Schlichtung“, soll beiderseits an der sogenannten „kleinen Schlichtung“ festgehalten werden. Dabei sollen Themen wie höhere Spesen und Zulagen für Flugbegleiter und die Übernahme von Saisonarbeitern in reguläre Arbeitsverhältnisse verhandelt werden. Dies betrifft jedoch nicht die genannten Tochter-Airlines der Lufthansa. Bei den Lufthansa-Ablegern sind rechtlich gesehen also Streiks möglich.