Urlauber müssen für staatliche Rückholflüge zahlen

Datum
Montag, 11. Mai 2020

Das Rückholprogramm der deutschen Bundesregierung könnte für viele Urlauber noch zu einem teuren Vergnügen werden. Denn entgegen der landläufigen Meinung sind die staatlichen Rückholflüge keineswegs eine kostenlose Angelegenheit für die Reisenden. Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Wie hoch dieser ausfällt, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen.

Betroffene müssen coronabedingte Rückholflüge anteilig bezahlen

Urlauber am Flughafen
Warten auf die Heimreise – coronabedingt warten noch immer Urlauber auf ihren Rückflug. (Symbolbild)

In den vergangenen Wochen wurden rund 150.000 gestrandete deutsche Urlauber, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Ausland festsaßen, mit Rückholflügen der Bundesregierung zurück in ihre Heimat gebracht. Schätzungsweise 50.000 weitere Urlauber sitzen immer noch in ihren Urlaubsländern fest, weil diese Ausgangssperren verhängt haben oder die Flughäfen geschlossen sind.

Doch entgegen der weit verbreiteten Meinung sind die im Auftrag der Bundesregierung von den Fluggesellschaften Condor, Lufthansa, Sundair und TUIfly durchgeführten Rückholflüge für die Urlauber nicht kostenlos. Auf einer Informationsseite des Auswärtigen Amtes heißt es dazu, dass die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen. Rückgeflogene Passagiere mussten per Unterschrift ihr Einverständnis erklären, dass sie die gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung anteiliger Kosten der Katastrophenmaßnahmen anerkennen.

Viele Urlauber fragen sich nun, wie hoch dieser Kostenanteil ausfällt. Im Konsulargesetz ist diesbezüglich keine klare Regelung zu finden. Das Gesetz schreibt lediglich eine Pflicht zum Ersatz der Auslagen vor. Das Auswärtige Amt erklärte, dass die Reisenden als Orientierungshilfe mit Kosten in Höhe eines vergleichbaren Economy-Tickets rechnen können. Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Economy-Tarife ist die Bandbreite der möglichen Kosten damit groß.

Wenigstens mussten die meisten Urlauber für ihren Rückholflug nicht in Vorleistung treten. Nur bei einigen Condor-Flügen wurde von den Passagieren eine Anzahlung in Höhe von 99 Euro verlangt. Damit sollte sichergestellt werden, dass sich Urlauber nicht auf Verdacht für einen Rückholflug anmelden, diesen dann aber nicht nutzen.