Urteil: Kein Schadensersatz bei zu spätem Check-in

Datum
Sonntag, 24. November 2019

Fluggäste sollten in Zukunft noch besser als bisher darauf achten, rechtzeitig am Flughafen einzuchecken, um ihren Flug nicht zu verpassen. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil bekommen Passagiere nämlich keinen Schadensersatz, wenn sie aufgrund eines zu späten Check-ins nicht rechtzeitig am Flugsteig zum Boarding erscheinen.

Flug verpasst? Was Flugreisende beachten sollten

Flughafen Boarding
Um den Flug nicht zu verpassen, sollte man in der Regel 2 Stunden vor Abflug am Flughafen sein.

Wer kennt die Situation nicht: Man checkt für einen Flug ein, begibt sich zügig zur Sicherheitskontrolle und muss sich dort in eine ewig lange Schlange einreihen. Noch dazu ist oftmals viel zu wenig Sicherheitspersonal vor Ort. Wenn die Zeit zum Boarding knapp wird, kann einem das schon die Schweißperlen auf die Stirn treiben und so mancher Passagier hat deshalb bereits ihren/seinen Flug versäumt.

Kürzlich musste diese Erfahrung ein Ehepaar aus Koblenz machen. Den Angaben zufolge erschien das Paar rund 90 Minuten vor dem Abflug an der Sicherheitskontrolle, wo jedoch gut 400 weitere Passagiere warteten, die lediglich von zwei Bundespolizisten kontrolliert wurden. Das Ehepaar erreichte deshalb erst fünf Minuten vor dem Abflug den Flugsteig für den Flug nach Bali und wurde nicht mehr an Bord gelassen.

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Das Paar verklagte daraufhin das Reiseunternehmen auf Schadensersatz. In erster Instanz entschied das Amtsgericht Westerburg, dass der Anspruch gerechtfertigt sei. Der Reiseveranstalter legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und bekam vor dem Landgericht Recht. Es wies die Klage des Ehepaars mit der Begründung ab, dass dem Kläger in den Reiseunterlagen empfohlen worden sei, sich spätestens zwei Stunden vor dem Abflug am Check-in Schalter einzufinden.

Der Kläger hatte bestritten, von diesen Unterlagen Kenntnis gehabt zu haben. Das Landgericht stellte jedoch fest, dass der Kläger die Verpflichtung gehabt hätte, sich beim Flughafenbetreiber nach der rechtzeitigen Check-in Zeit zu erkundigen. Wer dies unterlässt, nimmt das Risiko in Kauf, nicht rechtzeitig zum Boarding zu erscheinen. Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtskräftig.