Was Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet jetzt wissen müssen

Datum
Dienstag, 18. August 2020

Gerade hat die Bundesregierung auch die beliebte Urlaubsinsel Mallorca zum Risikogebiet erklärt. Was das genau für Auswirkungen hat, wenn man aus solch einem Land wieder zurück nach Deutschland kehrt, lesen Sie hier.

Zurück aus einem Corona-Risikogebiet – und jetzt?

Abstand Airport
Social Distancing am Flughafen.

Unter anderem die beliebten Urlaubsländer Spanien, Ägypten und die Türkei stehen aktuell auf der Liste der Corona-Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet allerdings kein Reiseverbot. Wer trotzdem seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbringen möchte, sollte bei seiner Rückkehr nach Deutschland die Auflagen kennen.

Alle Reiserückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet sind verpflichtet, sich auf Corona testen zu lassen. Dieser Test ist inzwischen kostenlos und kann entweder direkt am Flughafen in Deutschland oder in einem Labor im Heimatort vorgenommen werden. Bis zum endgültigen Ergebnis müssen sich Urlaubsrückkehrer allerdings in häusliche Quarantäne begeben. Fällt der Test negativ aus, ist die Quarantäne sofort aufgehoben.

Familien mit schulpflichtigen Kindern sollte bewusst sein, dass wenn die Quarantäne mit dem Schulbeginn zusammenfällt, das Kind in diesem Fall als unentschuldigt gilt. So jedenfalls wird es derzeit in Berlin gehandhabt. Für Familien mit Kindergartenkindern stellt sich die Situation etwas anders dar, da der Besuch einer Kita nicht verpflichtend ist. Hier kommt es auf die Hygieneregelungen der jeweiligen Einrichtung an. Eine 14-tägige Quarantäne oder das Vorlegen eines negativen Corona-Tests kann eine Maßnahme sein. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden und für eine bessere Planbarkeit, sollten sich Eltern am besten vor Reiseantritt bei ihrer Kita nach den geltenden Bestimmungen erkundigen.

Für Arbeitnehmer gilt: Wer wegen einer Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss damit rechnen, eventuell für diese Zeit keinen Lohn zu bekommen.